Junge Menschen ab 16 Jahren
- die aufgrund ihrer Lebenssituation Hilfe zur Verselbstständigung benötigen
- deren Situation durch eine seelische Beeinträchtigung geprägt ist
- die z.B. im Anschluss an eine psychotherapeutische Behandlung eine gezielte Unterstützung in ihrem Verselbstständigungsprozess brauchen.
- die nach einer vollstationären Unterbringung Unterstützung benötigen
Rechtsgrundlage der Hilfe im Betreuten Wohnen ist das SGB VIII §§ 27, 34, 35a und 41.
Platzangebot und Räumlichkeiten
Das Betreute Wohnen bietet in einem Zentralhaus in der Gudensberger Altstadt Platz für 4 junge Menschen. Hier befindet sich auch das Büro des Betreuten Wohnens.
In einer weiteren Wohnung am Obertor stehen zwei Plätze zur Verfügung. Weitere Wohnungen werden im Bedarfsfall angemietet.
Über die BAB und den öffentlichen Personennahverkehr besteht eine gute Anbindung an Kassel.
