Im Centrum Außenwohnungen können Jugendliche und junge Volljährige leben. Ihre Lebenssituation und alles was sie in ihrer Entwicklung unterstützt, ist Ausgangspunkt der Betreuung und Förderung. Voraussetzung für die Aufnahme ist in der Regel ein Mindestalter von 16 Jahren, Freiwilligkeit und die Bereitschaft sich auf Hilfestellungen und Beratung einzulassen.
Die Jugendlichen sollten in der Lage sein, ihren Lebensalltag in Ansätzen selbstständig zu organisieren bzw. bereit sein, an entsprechenden Angeboten mitzuwirken, um sich diese Fähigkeiten zu erarbeiten.
In einem Vorstellungsgespräch wird gemeinsam geprüft, welche Hilfeformen und welche Hilfsangebote möglich sind.
Rechtsgrundlagen im Centrum Außenwohnungen sind:
- 27 SGB VIII
- 34 SGB VIII
- 35a SGB VIII
- 41 SGB VIII.
Im Centrum Außenwohnungen in Petersberg befinden sich die Arbeitsräume der Mitarbeiter*innen, ein Beratungsraum, ein Multifunktionsraum und eine Küche, um gemeinsam zu kochen.
Die Wohnformen
Das Centrum Außenwohnungen bietet zwei unterschiedliche Wohnformen zur Verselbstständigung für Jugendliche an.
Das Angebot richtet sich mit 7 Plätzen an Jugendliche mit einem höheren Unterstützungsbedarf im Lebensalltag. Hierfür stehen zwei Wohngemeinschaften zur Verfügung, wobei eine Wohnung bei Bedarf ausschließlich weiblichen Jugendlichen vorbehalten werden kann.
Externes Wohnen
Im Centrum Außenwohnungen stehen mehrere Plätze für junge Volljährige für die weitere Verselbstständigung zur Verfügung. Die Wohnungen befinden sich in Stadt und Landkreis Fulda. Bei Bedarf kann eine Wohnung durch den Leistungserbringer angemietet werden.