Inobhutnahme
Wir bieten jungen Menschen, die in einer Lebenskrise zu uns kommen, Schutz, Versorgung, Ruhe und Zuwendung in einem klar strukturierten Lebensumfeld an.
Die Aufnahme erfolgt im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Mitarbeiter*innen der Inobhutnahme. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht dabei stets im Mittelpunkt. Wir bieten eine sichere und unterstützende Umgebung, um die Entwicklung bestmöglich zu fördern, die persönliche Lebenssituation zu verbessern und eine gute Zukunftsperspektive zu entwickeln.
Unser Angebot
Kinder und Jugendliche in Krisensituationen benötigen besondere Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, die auf klar definierten und nachvollziehbaren Standards basieren. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich auf Veranlassung des Jugendamtes und berücksichtigt folgende Problemlagen.
Krise aufgrund von Beziehungsstörungen im Lebensumfeld
Wenn ein Kind oder Jugendlicher aufgrund von akuten Beziehungsstörungen in seinem Lebensumfeld eine schwere Krise durchlebt, kann eine professionelle Hilfe notwendig werden. Das Jugendamt prüft die Dringlichkeit der Situation und entscheidet in enger Abstimmung mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten über eine mögliche Aufnahme in eine Inobhutnahme. Nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden der Inobhutnahme wird eine Aufnahme besprochen und durchgeführt.
Vernachlässigung, Gewalt und Misshandlung
Eine Aufnahme in Betreuungseinrichtungen kann erforderlich werden, wenn Kinder und Jugendliche Opfer von Vernachlässigung, Gewalt oder Misshandlung in ihrer Familie sind. In solchen Fällen steht das Wohl des Kindes an erster Stelle und das Jugendamt ergreift Schutzmaßnahmen, um weitere Gefährdungen zu verhindern und das betroffene Kind oder Jugendlichen angemessen zu betreuen und zu schützen.
Dissoziales oder delinquentes Verhalten:
Wenn Eltern ihre Kinder aufgrund dissozialen oder delinquenten Verhaltens aus dem Elternhaus verweisen, greift das Jugendamt ein, um das Kind oder den Jugendlichen zu unterstützen und eine geeignete Betreuungslösung zu finden. Dabei werden die sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen der Inobhutnahme aktiv in die Analyse der Situation und die Gestaltung der Perspektivplanung einbezogen.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren in krisenhaften Situationen.
Rechtsgrundlage
Unser Angebot basiert auf den Hilfen zur Erziehung gemäß §42 SGB VIII.
Der Aufnahmeprozess
Die Aufnahme wird von erfahrenen sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen der Inobhutnahme durchgeführt, die über umfassende Expertise in der Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen verfügen. Der Prozess umfasst folgende Schritte.
Bedarfsermittlung: Das Jugendamt identifiziert Bedarf für eine mögliche Aufnahme. Dazu werden alle relevanten Faktoren wie die familiäre Situation, das soziale Umfeld und der Schutzbedarf des Kindes sorgfältig geprüft.
Beratung und Aufklärung durch das Jugendamt: Die betroffenen Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern werden umfassend über den Aufnahmeprozess informiert und über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt. Eine vertrauensvolle Beratung steht im Vordergrund, um Ängste und Sorgen abzubauen.
Entscheidungsfindung: Auf Basis der Bedarfsermittlung und unter Berücksichtigung der vorliegenden Problemlagen wird gemeinsam mit dem Jugendamt entschieden, ob eine Aufnahme in eine geeignete Betreuungseinrichtung der Inobhutnahme erfolgen soll. Daraufhin wird die Anfrage an die Inobhutnahme gerichtet.
Die Einrichtungsleitung bespricht mit dem Team eine mögliche Aufnahme. Dabei werden Kriterien berücksichtigt wie Kapazitäten und/oder Gruppenstruktur. Innerhalb von 30 Minuten erfolgt eine Rückmeldung an das Jugendamt.
Eingewöhnung und Betreuung: Im Anschluss an die Aufnahme wird ein individueller Eingewöhnungsplan erstellt, um den Übergang in die neue Lebenssituation so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen der Inobhutnahme begleiten die Kinder und Jugendlichen einfühlsam und professionell während der gesamten Betreuungszeit.
Zusammenarbeit und Hilfeplanung: Die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und der Inobhutnahme wird kontinuierlich gepflegt, um den individuellen Hilfebedarf stets angemessen anzupassen und gegebenenfalls Lösungs- und Perspektivwege zu entwickeln.
Pädagogische Arbeit
Unsere oberste Priorität ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen in unserer Einrichtung. Dazu gehören folgende Punkte.
Sicherer Ort und Trost
Wir schaffen einen sicheren Ort, an dem die betroffenen Kinder und Jugendliche Schutz und Sicherheit finden. Gleichzeitig stehen einfühlsame Mitarbeiter*innen bereit, um Trost zu spenden und emotionale Unterstützung zu bieten.
Erarbeitung erster Perspektiven
Gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen erarbeiten wir erste Perspektiven, um ihnen Hoffnung und Zuversicht zu geben. Wir stärken ihre Ressourcen und ermutigen sie, ihre Stärken und Interessen zu entdecken, um positive Veränderungen anzustreben.
Erholung von der Krise
Krisen sind emotional aufwühlend und fordern viel Energie. Wir legen großen Wert auf die Erholung der Kinder und Jugendlichen. Wir bieten ihnen Zeit und Raum, um zur Ruhe zu kommen und sich zu regenerieren, damit sie gestärkt in die Zukunft gehen können.
Verbleib in vertrauten Schulen
Sofern möglich, ermöglichen wir den Verbleib in den vertrauten Schulen, um weitere Beziehungsabbrüche und Veränderungen zu reduzieren, die zusätzlichen Stress verursachen könnten.
Kinderschutz und regelmäßige Rücksprachen
Der Kinderschutz hat für uns oberste Priorität. Wir halten regelmäßige Rücksprachen mit dem Jugendamt, um die Hilfeleistungen optimal auf die individuellen Bedürfnisse und Bedarfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen abzustimmen.
Unser Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen eine sichere und friedliche Umgebung zu bieten, in der sie ihre Krise bewältigen und ihre persönliche Entwicklung vorantreiben können. Wir setzen uns für ihr Wohl ein und begleiten sie bis zur Perspektivklärung.
Unser Haus
Platzangebot und räumliche Ausstattung
Die Inobhutnahme bietet sechs Plätze und für max. 48 Stunden einen Notplatz.
Die Räume der Inobhutnahme befinden sich in einer großen Wohnung. Der Arbeits- und Nachtbereitschaftsraum für die Mitarbeiter*innen befindet sich in der Wohnung in zentraler Lage, damit alle Zimmer schnell erreichbar sind.
Für die Kinder und Jugendlichen stehen je zwei Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung. Die Zimmer sind möbliert. Für die gemeinschaftliche Nutzung sind zwei Bäder, eine Küche, ein Wohn- und Esszimmer vorhanden. Zur Freizeitgestaltung kann der Garten mit genutzt werden.