Ehemalige / Care Leaver
Du wurdest mal im Verbund betreut?
Du kennst eine unserer Einrichtungen aus eigener Erfahrung?
Komm gerne vorbei, erzähl uns wie es mit dir weitergegangen ist! Oder schreib uns. Wir freuen uns mit dir, wenn es dir gut geht und du mit dir und deinem Leben zufrieden bist! (Und das wünschen wir dir auch!)
Wir überlegen mit dir, was du tun kannst, wenn es dir nicht gut geht.
Und wir helfen dir, dich zu erinnern, oder mal wieder festzustellen, wie sehr du schon rausgewachsen bist.
Wusstest du, …
- dass es eine Bezeichnung für Menschen gibt, die mal in einer Einrichtung (oder auch in einer Pflegefamilie) betreut wurden? Sie werden Care Leaver genannt, oder Careleaver oder Careleaver*in. Das Internet zeigt dir, welche Unterstützung, Vernetzung und Infos aller Art es für dich gibt, wenn du mal nach diesem Begriff suchst. Du bist auch ein Care Leaver!
- dass das Jugendamt, bis du 21 Jahre alt bist, dir Jugendhilfe gewähren muss, wenn du sie noch brauchst? Wenn das Jugendamt sagt, du brauchst sie nicht mehr, muss es das begründen können. Und du kannst dich dagegen wehren.
- dass es Ombudsstellen gibt, die dir helfen können zu deinem Recht zu kommen?
- dass du, auch wenn du schon ausgezogen bist, erneut nach Hilfe fragen kannst?
- dass du, bis Du 27 Jahre alt bist, immer noch per Gesetz als „Junger Mensch“ giltst und dich bei Schwierigkeiten an (d)ein Jugendamt wenden kannst?
- dass der Verbund deine Akte länger als die gesetzlichen 10 Jahre für dich aufhebt, wenn du das möchtest?
Die Kontaktadressen aller Einrichtungen findest du auf den einzelnen Einrichtungsseiten. Wenn es deine Einrichtung nicht mehr gibt, oder wenn dort nicht gleich jemand Bescheid weiß wer du bist, wende dich gerne an den „Fachdienst Leaving Care“ oder an die Geschäftsstelle. Der Fachdienst ist auch für dich da, wenn du eine Beratung brauchst, denn unsere Mitarbeiterin Corinna Schwieger ist auch die Sozialberaterin im Careleaver e.V., der größten bundesweiten Selbstvertretung „von und für Careleaver“.