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Ombudsstelle

Ich bin Conny Ciwiuk und nehme seit 2014 die Aufgabe als Ombudsfrau im Verbund wahr.

Conni Ciwiuk

Ombudsfrau

Tel.: 0421  56 50 6158
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Ich bin Ansprechpartnerin für beim Verbund beschäftigte Personen bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, z. B.

  • mit der Geschäftsführung
  • mit der Einrichtungsleitung
  • mit Mitarbeitenden

Meine Aufgabe hierbei ist es, vermittelnd oder beratend tätig zu werden und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?

Jede im Verbund beschäftigte Person, unabhängig von ihrer Aufgabenstellung oder Position, kann sich an die Ombudsstelle wenden.

Anlässe können sein:

  • Du fühlst dich ungerecht behandelt oder verletzt
  • Du konntest Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten bisher nicht klären
  • Du hast ein Anliegen, das bislang nicht genügend gewürdigt wurde
  • Ausgenommen sind private Konflikte von Beteiligten und Fälle, in denen bereits ein Rechtsbeistand eingeschaltet worden ist

Du entscheidest selbst, ob und wann Du die Ombudsstelle einschaltest. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich jederzeit an die Vorgesetzten zu wenden. Mitarbeitenden, die einen Konflikt ansprechen oder auf gravierendes Fehlverhalten von Kolleg*innen aufmerksam machen, entstehen selbstverständlich keine nachteiligen Auswirkungen.

Was macht die Ombudsperson?

  • Aufgabe der Ombudsstelle ist es, mitzuhelfen, auf unbürokratische Art einen von den beteiligten Personen/Parteien akzeptierten Lösungsweg zu finden, um weiterhin förderliche Arbeitsbedingungen zu sichern
  • Die Ombudsstelle hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Sie ist ausschließlich vermittelnd oder beratend tätig
  • Die Ombudsperson nimmt mit den Parteien das Gespräch auf und versucht zwischen ihnen zu schlichten
  • Sie kann nur vermittelnd tätig werden, wenn die Mitarbeitenden, Einrichtungsleitungen und die Geschäftsführung auf freiwilliger Basis mit ihr zusammenarbeiten und offen und konstruktiv im gegenseitigen Respekt an einer Lösung arbeiten wollen
  • Die Ombudsperson berät Dich auch präventiv bei Unklarheiten, die zu Konflikten oder Eskalationen führen könnten

Grundsätze der Ombudsstelle

  • Die Ombudsstelle handelt unabhängig und selbstständig, sie ist politisch und konfessionell neutral
  • Alle Anliegen und Gespräche werden vertraulich und individuell geführt und behandelt
  • Gewünschte Verschwiegenheit oder Anonymität wird gewährleitet, sofern keine Gefahr im Rahmen des Kindeswohls oder Gefahr für die Einrichtung und den Träger besteht
  • Die Leistungen sind kostenlos
  • Die Ombudsstelle ist im Verbund sozialpädagogischer Kleingruppen e.V. verankert

Wir sind Mitglied im Verein "Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen", eine Anlaufstelle, bei der sich junge Menschen über ihre Rechte informieren können | info@ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de